Die Verfahren ZGA-Anspruch sowie Tennungsunterhalt werden durch ständige Terminverschiebungen,Schriftsatzforderungen, Fristverlängerungen von Seiten des Gerichtes sowie der Anwälte verzögert. ... Seit April 2008 erfolgte nun der Fortgang des Verfahrens ZGA, indem der Richter nach fast 4 Jahren einen Beweisbeschluß erläßt, wo er Sachverständige beauftragt, um die Werte der Firmen- und Privatimmobilien, des Sonderbetriebsvermögens und des PKW´s meines Mannes neu zu ermitteln, obwohl 2004 (zur Trennung) bereits aktuelle Gutachten von der Handwerkskammer sowie Immobilienmaklern erstellt wurden. - Ist es rechtens, neue Gutachten anzufordern, obwohl bereits diese vorliegen oder liegt hier wieder eine Verzögerungs- taktik vor? Lt. meinem Anwalt muss ich den Kostenvorschuß für diese Gutachten tragen, obwohl ich kein Einkommen habe (Mann hat mir gekündigt, ALG zu Ende,ALG II abgelehnt - Auflösung meiner Rentenversicherung), außer 200 € Unterhalt von meinem Mann, wobei das Verfahren ebenfalls noch läuft.