ALG1 bei vorhergehender Krankheit und "altes" Bemessungsentgelt vom früheren ALG1
vom 22.9.2022
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Ich habe vom 01.07.2018 bis 22.10.2020 ALG1 bezogen (ohne Sperre, Verlängerung des Anspruchs aufgrund Corona und einer Weiterbildung). Mein Anspruch auf ALG1 war damit vollständig aufgebraucht. Mein ALG1 betrug in dieser Zeit 2.000 EUR netto.