Abercrombie Abmahnung
vom 18.2.2007
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Johanna Feuerhake / Göttingen
Der Verkauf der Kleidungsstücke ist nicht gestattet ohne Zustimmung der besagten Firma. ... In der Unterlassungserklärung gibt man an keine Artikel mehr zu verkaufen. ... Oder ist man dann auf der sicheren Seite wenn man ja rechtzeitig erkannt hat das der Verkauf nicht erlaubt ist?