Sehr geehrte Damen und Herren, kurz vor Ende eines Privatinsolvenzverfahrens stellt der zuständige Insolvenzverwalter fest, dass der Arbeitgeber des Insolventen im Laufe der Wohlverhaltensphase aus nicht geklärter Ursache bei der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder einen Fehler gemacht hat. Zunächst war die korrekte Anzahl unterhaltspflichtiger Kinder angegeben. Nach zwei Jahren wurde dies in der Personalverwaltung ohne Dazutun des Insolventen geändert, mit dem Ergebnis, dass circa 8.000 Euro Lohn zuwenig an den Insolvenzverwalter abgeführt wurden.