Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben im Jahr 2000 einen Mietvertrag abgeschlossen, dem folgender Inhalt zugrunde liegt: - Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2000. - Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 24 Monaten geschlossen (bis zum 31.05.02) und verlängert sich jeweils um 6 Monate, falls er nicht gekündigt wird. - Für den Fall der ordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 3 Kalendermonate, wenn seit Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind 6 Kalendermonate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind 9 Kalendermonate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind 12 Kalendermonate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind - Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. Nach meinem Verständnis handelt es sich bei unserem Mietvertrag um einen Altvertrag mit Verlängerungsklausel, den wir (bis 03.09.09) zum 31.05.10 und (bis 03.12.09) zum 30.11.10 kündigen können. Nun zu meiner Frage: Im Jahr 2004 wurde unsere Tochter geboren und die Wohnung ist mit 68 m² für 3 Personen zu klein.