Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Jede Kündigung muss normalerweise schriftlich erfolgen, sodass eine Kündigung per E-Mail die Schriftform nicht wahrt. Nach den AGB von ElitePartner reicht eine Kündigung per Fax jedoch aus, sodass Ihre Kündigung offenbar fristgerecht erfolgt ist. Eine genaue Beurteilung zur Einhaltung der Kündigungsfrist ist mir leider nicht möglich, da man diese erst nach Anmeldung bei EP einsehen kann. Es scheint auf den einzelnen Vertrag anzukommen, welche Kündigungsfristen gelten.
Es ist anzunehmen, dass die E-Mails, die automatisch verschickt wurden, eine Reaktion auf Ihre E-Mail waren und die dritte E-Mail eine Reaktion auf Ihr Faxschreiben. Falls EP Ihnen künftig Zahlungsaufforderungen schickt, obwohl eine fristgerechte wirksame Kündigung erfolgt ist, sollten Sie sich auf die dritte E-Mail, in der die fristgerechte Kündigung bestätigt wird, berufen.
Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass auch ein Kündigungsrecht nach § 627 BGB
bestehen kann. Nach dieser Vorschrift besteht ein Recht zur fristlosen Kündigung bei Diensten höherer Art. Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2005 (NJW 2005, 2543
) klargestellt, dass auf Partnerschaftsvermittlungsverträge § 627 BGB
anzuwenden ist und dieses Kündigungsrecht auch nicht durch AGB ausgeschlossen werden kann. Falls Ihre Kündigung durch EP nicht akzeptiert wird, empfehle ich eine fristlose Kündigung unter Berufung auf § 627 BGB
notfalls unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Deinzer
Rechtsanwältin
---------------------------------------------------------------------------------------------------
Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion. Wenn Sie eine weitere Vertretung über die hier erteilte Erstberatung hinaus wünschen, bitte ich Sie, mich zunächst per E-Mail zu kontaktieren.
Ich weise Sie darauf hin, dass diese Plattform lediglich zur ersten rechtlichen Orientierung dient und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es ist nur eine überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems aufgrund Ihrer Angaben zum Sachverhalt möglich. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Angaben zum Sachverhalt kann sich eine abweichende rechtliche Bewertung ergeben.
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 08.02.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 08.02.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen