Gebrauchtwagen Privat - wirtsch. Totalschaden trotz neuer TÜV Plakette. Wer zahlt?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Der Verkäufer zeigte mir ehrlich die ihm bekannten Mängel (Kleinigkeiten / nichts TÜV-relevantes) und ich machte mich auf den Heimweg. ... Daraufhin habe ich den Verkäufer kontaktiert und ihn in Kenntnis gesetzt, er wirkte genauso schockiert und überrascht wie ich und versicherte mir mehrmals, dass er von all dem nichts gewusst habe und er sich genauso auf den TÜV-Bericht beruft und sich darauf verlassen hat. ... Ende vom Lied: Ich habe ein Fahrzeug gekauft (3500€) welches aus dem Verkehr gezogen wurde und nie hätte TÜV bekommen dürfen - und ohne TÜV hätte ich es nie gekauft, nicht mal den Verkäufer kontaktiert.