Ich habe Anfang dieses Jahres ein Grundstück mit notariell beglaubigtem Kaufvertrag erworben. Der Verkäufer hat sich vertraglich zur Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Belastung – beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht) für Gas – verpflichtet, da dieser meint, dass die dem Leitungsrecht zugrunde liegende Leitung auf dem Teil des Grundstücks liegt, welcher hinausvermessen und nicht Teil des Kaufgegenstandes werde wird. Nach Vorlage des amtlichen Vermessungsergebnisses über die geteilten Flurstücke (Gehweg, Straße wurden hinausvermessen), hat jedoch die Begünstigte der Dienstbarkeit einen Antrag auf Löschung nicht bewilligt, da auf einer der erworbenen Flurstücke bereits eine Hausanschlussvorstreckung für Gas im Betrieb liegt.