Darauf folgt ein Schreiben von der Rechtsabteilung in dem uns mitgeteilt wird, dass aufgrund der Kündigung nach § 649 BGB vom Vertrag folgender Schadensersatz geltend gemacht wird: Berechnung nach HOAI 2013 Grundlagenermittlung 93,09 €, Vorplanung 325,81 €, Entwurfsplanung 698,16 €, Ausführungsplanung 1.163,60 € sowie 10% der Auftragssumme für den Handelsvertreter der Firma.