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Baumschnittzwang
vom 2.5.2017 120 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wohne in Berlin-Pankow (Rosenthal) auf meinem eigenen Grundstück. Hier wächst ein Ahorn, der bereits gepflanzt war, ehe ich dieses Grundstück vor 15 Jahren erwarb. Er hat mittlerweile einen Umfang von 220 cm in einer Höhe von 180 cm.
TV Anschlus in Wohnung - separater Kabel TV Vertrag Pflicht?
vom 17.11.2010 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, folgendes Problem besteht derzeit zwischen meinem Vermieter, dem Kabel-TV Anbieter und mir als Mieter einer Wohnung: -laut Mietvertag ("Vorauszahlung auf übrige Betriebskosten gem. §2 BetrKoV" / Aufstellung der Betriebskosten) und Aussage des VM bei Einzug in die Wohnung zum 01.01.2009 (Neubau) ist der Fernsehempfang im Mietpreis der Wohnung enthalten (Anbieter ist Kabel Deutschland-KD) - die Nebenkostenabrechnung 2009 (Erhalten August 2010) führt keinen Posten über geleistete Zahlungen an KD auf, im September erhalte ich die Info von KD (keine Auftragsbestätigung!!) dass für mich ein Vertrag durch KD geschlossen wurde und ich zur Zahlung der monatlichen Beiträge verpflichet bin - Rücksprache mit Vermieter ergab, dass man fälschlicherweise einen bestehenden Vertrag zur Versorgung mit einem Fernsehsignal mit KD für die komplette Wohnanlage vermutet hatte - ein vertraglicher Abschluss wurde nicht getätigt Meine Frage ist nun: 1.) ist der [einseitig] durch KD abgeschlossene Vertrag rechtskräftig und bin ich somit zur Zahlung der monatlichen Beiträge verpflichtet? 2.)
Unterhalt hier Forderung Sonderbedarf Babyerstausstattung
vom 16.2.2009 50 € Historischer Preis
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Ansprüche innerhalb eines Jahres geltend zu machen sind, bitte ich dich, die Hälfte der in der beigefügten Kostenaufstellung genannten Anschaffungskosten zu übernehmen. ... Sicherlich weißt du, das es rechtens ist, dass ich diese Ansprüche für A. geltend mache. ... Text=11 UF 3577/92" target="_blank" class="djo_link" title="OLG Nürnberg, 26.01.1993 - 11 UF 3577/92">11 UF 3577/92</a> aus: „Der durch die Geburt des Kindes ausgelöste erhöhte Anschaffungsbedarf idt Sonderbedarf, auf dessen Bezahlung das Kind einen Unterhaltsanspruch hat (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1601.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1601 BGB: Unterhaltsverpflichtete">§§ 1601</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1602.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1602 BGB: Bedürftigkeit">1602</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1613.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1613 BGB: Unterhalt für die Vergangenheit">1613 Abs. 2 BGB</a>)“ Das Bundesverfassungsgericht bestätigte in seiner Entscheidung vom 12.05.1999, Az <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?
Erbenhaftung nach Aufhebung einer Nachlassverwaltung
vom 20.10.2011 80 € Historischer Preis
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Es sollen Ansprüche gegen ein Erbe geltend gemacht werden, über das zunächst auf Antrag der einzigen Erbin vom Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung angeordnet worden war. ... Frage: Gegen wen sind nun die Ansprüche der Nachlassgläubiger geltend zu machen?
Kann ich Verluste aus Mieteinnahmen mit den Forderungen zum Zugewinnausgleich meiner Frau verrechnen
vom 4.4.2006 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sachverhalt: Unsere Ehe ist nach 30 Jahren am 14.3.2006 rechtskräftig geschieden worden. Das gemeinsame Haus (jeder war zur Hälfte Eigentümer) wurde zum 30.9.2005 verkauft und der Erlös geteilt. Seit der Trennung im Oktober 2003 zahle ich Unterhalt.
Späte Mahnung der Stadtwerke
vom 1.8.2006 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bin Vermieter eines Mehrfamilienhauses. Für die Verwaltung habe ich eine Hausverwaltung eingesetzt der ich allerdings gekündigt habe aufgrund von Problemen. Die neue Hausverwaltung ab 2002 hat mit Übernahme der Verwaltung die Stadtwerke angeschrieben und über die Übernahme der Hausverwaltung informiert.
Termin für Kündigung in Probezeit?
vom 7.11.2005 15 € Historischer Preis
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Nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen">§ 622 BGB</a> wird aber nur zum 15. bzw. zum Monatsende gekündigt.
Formen der Erbringung der Kaution
vom 30.11.2006 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Mieter haben gebeten, die Kaution in 3 Raten zu zahlen und schlagen folgende Formulierung im Mietvertrag vor: "Der Mieter zahlt an den Vermieter eine Kaution gemäß § 550b BGB in Höhe von EUR 1.230,00 in Worten: Eintausendzweihundertdreissig Euro zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Bei preisgebundenem Wohnraum ist die Kaution nur zur Sicherung von Ansprüchen des Vermieters aus Schäden an der Wohnung oder unterlassenen Schönheitsreparaturen bestimmt. ... Dennoch können Sie mir bitte § 550b BGB erklären?
Schonfrist nach Kündigung
vom 30.3.2010 45 € Historischer Preis
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<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/545.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 545 BGB: Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses">§ 545 BGB</a>.“ Herr K. zog weder aus der Wohnung aus noch zahlte er den Gesamtbetrag oder laufende Mieten. ... Nun geht es um den folgenden Hinweis des Amtsgerichts, der ebenfalls auf diesem Schreiben vom 02.02.2010 stand: „Hinweis für die beklagte Partei: Schonfrist in Mietsachen Die Kündigung wird unwirksam und der Räumungsanspruch entfällt gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 569 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund">§ 569 Abs. 3 Ziffer 2 BGB</a>, wenn Sie an den Vermieter bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage den fälligen Mietzins und die fälligen Nutzungsentschädigungen (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/546a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 546a BGB: Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe">§ 546a Abs. 1 BGB</a>) zahlen ...“ Meine Frage nun: Hat Herr K. diese Schonfrist verwirkt, weil er den Klageanspruch vollumfänglich anerkannt hat?