Garagenkauf - Eigentümerwechsel tatsächlich erfolgt?
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Sachse / Langen
Die Eigentumsfrage ich auch relevant für den Fall, dass die Garagenanlage abgerissen werden soll, da ich sonst als Eigentümer bis Ende 2006 50 % der Abrisskosten und ab 2007 100 % tragen müsste. Mittlerweile bin ich mir auch nicht sicher, ob ich einen Pacht- oder Mietvertrag für den Grund und Boden habe. ... Mich würde also interessieren, ob ich wirklich Eigentümer der Garage bin und ob ich einen Pacht- oder Mietvertrag habe.