Unterh. autom. Verwirkung? 1. Ki 18, 2. 14,5J
vom 8.1.2006
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Für die damaligen Kinder noch voll. ... Gesetzlich normiert ist der Unterhalt nach der Scheidung bei: Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes (§ 1570 BGB) Unterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB) Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen (§ 1572 BGB) Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt (§ 1573 BGB) Was muss ich machen?