Fitnessstudio Widerspruchsfrist nach Beitragserhöhung
vom 31.3.2015
25 €
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Ich habe daraufhin am 26.3.2015 eine fristlose Kündigung verfasst, mit der Begründung der Beitragserhöhung, welche ich am 27.3 dann per Einschreiben versendet habe. - Am 31.3.2015 bekomme ich folgende Rückmeldung: "Wir bedauern es sehr, dass Sie durch unsere Tariferhöhung verärgert wurde. ... Wenn von Ihnen gewünscht, werden wir Ihren Vertrag fristgerecht zum 30.09.2015 zur Kündigung vormerken. ... - Wenn die Kündigung wirksam ist, auf welche Rechtslage/ Paragraph kann ich mich berufen?