Jemand will ein Reihenhaus kaufen.Er findet das passende Objekt und beauftragt einen Finanzierungsvermittler,ihm ein Darlehen zu besorgen.Dieser findet eine Bank,die dazu bereit ist.Es kommt ein Gutachter,dieser macht ein Gutachten, es kommen die Darlensverträge.Diese werden unterschrieben.Es wird beim Notar der Kaufvertrag gemacht,es wird eine Grundschuld bestellt und eingetragen,das Darlehen wird ausbezahlt.Nach einem Jahrwill der Käufer wieder verkaufen.Bei der Verhandlung über die Vorfälligkeitsentschädigung stellt sich heraus,daß der Darlehensvertrag lautet: Finanzierung einer Eigentumswohnung und nicht eines Reihenhauses.Alle anderen Unterlagen beziehen sich auf das Reihenhaus.Frage: Isr der Darlehensvertrag gültig?