Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Bauträger könnte trotzdem von sich aus eine Bankbürgschaft für die Anzahlung absichern. Nur weil diese gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, wäre er daran sicher nicht gehindert.
Ingesamt erscheint mit die Anzahlung in Höhe von 30% sehr hoch, zumal ein sehr langer Zeitraum zwischen der Anzahlung und dem Notartermin liegt. Da Sie bereits jetzt mit einem Ausfallrisiko kalkulieren, empfehle ich Ihnen hinsichtlich der Anzahlung nochmals nachzuverhandeln. Eventuell bestünde die Möglichkeit, den Betrag bei einem Treuhänder zu hinterlegen. Sie würden dann eine Vereinbarung schließen, wonach der Treuhänder die Anzahlung dem Bauträger erst aushändigen darf, wenn Ihnen das Haus übergeben würde. Von einer Anzahlung ohne jedwede Sicherheit rate ich Ihnen ab.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
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Wie ist es denn rechtlich in Spanien, wenn ich bereits 30% angezahlt habe, die Immobilie erst im Dezember übergeben wird, das Objekt aber bereits schlüsselfertig ist und die Immobilienfirma (Verkäufer) in der Zeit bis zur vereinbarten Schlüsselübergabe in die Insolvenz geht?
Geht das dann in die Insolvenzmasse und ich habe kein Anrecht mehr auf die Immobilie trotz meiner Anzahlung und des von beiden Seiten unterschrieben Privatvertrags? Die notarielle Kaufvertrag ist ja in Spanien erst zusammen mit der vollständigen Kaufpreiszahlung und Schlüsselübergabe im Dezember, aktuell gibt es ja nur einen vom Verkäufer und Käufer unterschriebenen Privatvertrag.
Ihre Sorge ist berechtigt. Im Falle einer Insolvenz des Bauträgers könnte es tatsächlich dazu kommen, dass Ihre bereits geleistete Anzahlung in die Insolvenzmasse einfließt und Sie kein Anrecht mehr auf die Immobilie haben, obwohl Sie bereits einen Teil des Kaufpreises gezahlt haben.
In Spanien ist es so, dass der Käufer erst mit der notariellen Beurkundung und Eintragung in das Grundbuch Eigentümer der Immobilie wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Bauträger bzw. Verkäufer Eigentümer der Immobilie. Geht dieser in Insolvenz, gehört die Immobilie zur Insolvenzmasse und kann zur Befriedigung der Gläubiger herangezogen werden.
Ihre Anzahlung wäre in diesem Fall verloren, es sei denn, es besteht eine Bankbürgschaft oder eine ähnliche Sicherheit. Daher ist es so wichtig, eine solche Sicherheit für die Anzahlung zu haben.
Ich empfehle Ihnen dringend, sich vor Abschluss des Kaufvertrages von einem auf spanisches Immobilienrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen auch dabei helfen, eine geeignete Sicherheit für Ihre Anzahlung zu verhandeln.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt