Heute haben wir folgende Mail von den Käufern erhalten: Wir haben zwei Zahlungsaufforderungen von der Finanzbehörde bekommen. ... Im letzten Absatz im § 6 steht: "Erschließungskosten und Anliegerbeiträge tragen, soweit sie den heute vollendeten oder in Arbeit befindlichen Erschließungszustand/Ausbauzustand betreffen, die Verkäufer, auch dann, wenn sie erst nach Vertragsabschluss erhoben werden; solche für spätere tragen die Käufer. " Unsere Notarin Frau xxxx teilte uns mit, dass es sich bei dem geforderten Erschließungsbeitrag um Kosten handelt, welche im Jahr 2003/2004 entstanden sind. ... Die Kosten tragen also die Verkäufer.