Bei der Besteuerung ist aufgeführt: Meistgebot 250.000 EUR § 114 a ZVG 49.000 EUR Wert der steuerpflichtigen Gegenleistung 299.000 EUR Wir haben das Haus für 250.000 ER ersteigert, warum werden zur Bemessung noch 49.000 EUR draufgeschlagen?
Sehr geehrte damen und Herren, meine Mutter und ich wollen unser Haus an unseren Nachbarn verkaufen. ... Der Notar hat die Rechtsfolgen und die Grenzen eines Ausschlusses der Sachmängelrechte des Käufers ausführlich erörtert; dem Käufer ist bekannt, dass er sich bei Auftreten eines Mangels nicht an die Verkäufer halten kann und den Mangel ggf. auf eigene Kosten beseitigen muss, es sei denn, die Verkäufer haben den Mangel arglistig verschwiegen oder gegen seine Erhaltungsverpflichtung verstoßen.
Die Wohngeldstelle empfiehlt den Verkauf des Hauses, als auch den Umzug in eine " angemessenere und kostengünstigere Wohnung" , andererseits gäbe es keine Aussicht auf Bezug von Wohngeld, Härtefallregelungen gäbe es keine.
Natürlich gibt es das Argument...solche Unterlagen müßte man zu Hause haben.Nun aber habe ich die Unterlagen angefordert und bin auch zum Notar gegangen, weil der Kauf schon von derer Seite verbindlich war.
Nun möchte die Firma mich auf Dienstreise ins Ausland schicken, Anreise an einem Sonntag ab 16°° Uhr, 2 Wochen Aufenthalt (Messen & Kunden-Seminare, nur 1 Tag vor Ort frei, d.h. ohne Programm), Rückreise ebenfalls Sonntag, Ankunft zu Hause etwa um Mitternacht.