Wie kann ich mich „wehren" beim Lieferverzug
vom 21.2.2021
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Falls der Verkäufer, einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten kann, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist nach Ablauf des kalendermäßig‘ bestimmten Liefertermins zu gewähren. 3. ... Zum Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung in Textform anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist erfolgt. 4. ... Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung berechnet sich die Lieferzeit in diesem Fall ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Änderungsvereinbarung, soweit eine vereinbarte Anzahlung bereits eingegangen ist;lst die vereinbarte Anzahlung zum Zeitpunkt der Änderungsvereinbarung noch nicht eingegangen, findet § 6 Ziffer1 Satz 3 Anwendung."