Aufrechnung rückständiger Miete mit Mietkaution
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
BGB. Unsere Frage wäre jetzt: Hätte der Vermieter seine Mietforderung innerhalb des Zeitraums von 09/2011 bis 12/2014 mindestens anmahnen oder ähnliches müssen damit er sich jetzt auf § 215 BGB stützt?