Formulierung in Ferienhaus-Mietverträge wegen allfälligem Verkauf
vom 22.8.2012
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Wir vermieten diverse Ferienhäuser, vornehmlich an Feriengäste aus Deutschland und der Schweiz. Für die Saison 2013 bestehen bereits sehr viele Anfragen und provisorische Reservationen, Verträge wurden jedoch bis heute noch nicht ausgestellt, da wir vorab gerne noch einen Punkt geklärt und wohl entsprechend in unseren Mietverträgen mit den Feriengästen ergänzt haben möchten: Wir beabsichtigen, die Ferienhäuser zu verkaufen, was aber aufgrund der wirtschaftlichen Lage und aufgrund der Grösse der Immobilien unter Umständen auch noch mehrere Jahre dauern kann, bis sich geeignete Käufer finden. Da wir in dieser "Wartezeit" unmöglich auf die Mieteinnahmen verzichten können (wir leben davon), wollte ich nachfragen, wie wir uns in den Mietverträgen mit einem Zusatz absichern können, falls ein allfälliger Käufer die Immobilien selber nutzen und nicht mehr vermieten möchte und die bis dahin dann bereits erstellten Mietverträge nicht übernehmen möchte?