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Mieteigentümer wirft immer Nebelkerzen !

2. September 2010 20:26 |
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Gesellschaftsrecht


Sehr geehrte Anwälte,

ich bin seit kurzem durch Erbsache mit meier Tante gesetzlicher Erbe also Miteigentümer.

Nun rufen hier andauernd irgendwelche Mieter an, die von der anderen Eigetümerin also meiner Tante an mich weitergeleitet werde.
Es geht um die Umlagen, dabei hat die Tante, da sie jahrelang meine Oma betreute und auch vor Ort wohnt alle maßgeblichen Unterlagen und tut nun immer so, als ob ich alles ablehne und sie mit ix was zu tun habe !

Mich haben nun die Mieter angerufen und meinten, wenn sie keine Betriebskostenabrechnug erhalten würden sie die geamte Miete, also Umlagen und Kaltmiete einziehen also garnix mehr zahlen !
Geht so was, dürfen das die Mieter, wenn keine Abrechnung gemacht wird ?

ZWeitens hätte ich gerne gewusst, wer hier verantwortlich ist, die Tante gibt mir keine Unterlagen, ich kann die Betriebskosten so nicht erstellen, habe ich da einen Anspruch gegen meine Tante, wenn hier finanzieller Schaden entsteht ?

Sehr geehrter Fragesteller,

haben Sie zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.

Werden die Nebenkosten nicht innerhalb von 12 Monaten (d.h. bis zum 31.12. des Folgejahres)abgerechnet, so ist der Vermieter verpflichtet, die gesamten Vorauszahlungen zurückzuerstatten. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Vermieter beweisen kann, dass er die Verzögerung nicht zu verschulden hat. Auswirkungen auf die Kaltmiete hat dies jedoch nicht. Diese wird vom Mieter weiterhin geschuldet.

Verletzt einer der Mitglieder der Erbengemeinschaft seine Pflichten, so kann sich daraus durchaus ein Schadensersatzanspruch des anderen Mitglieds ergeben. Sofern Ihre Tante im Besitz der relevanten Unterlagen sein sollte, diese aber nicht herausgibt, halte ich einen solchen Anspruch für nicht ausgeschlossen. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass für Sie eine Schadensminderungspflicht besteht. Sofern Sie sich die Unterlagen (bzw. Duplikate) mit zumutbaren Aufwand beschaffen können, sollten Sie dies tun.

Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 3. September 2010 | 19:49

Wie auch schon gefragt, möchte ich sie bitten auf meine Frage bzgl. des Mietausfalls einzugehen.

Wir haben dort mehrere Mieter, die keine Miete zahlen und zwar schon über 8 Monate.
Der Miteigentümer rührt sich nicht, ich versuche immer zu klagen aber der andere Eigejntümer zieht nicht mit, so das sich bisher nichts machen kann.
Kann ich den Miteigentümer rechtzlich zwingen, hier der Klage zuzustimmen, damit die säumigen Mieter rausgeklagt werden können bzw, steht mit wenigstens einen Anspruch auf Schadensersatz zu durch den Mietausfall ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. September 2010 | 20:59

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Sie benötigen zur Kündigung von Mietverhältnissen und zum gerichtlichem Vorgehen gegen die Mieter die Zustimmung der Miterbin. Diese können Sie bei grundloser Verweigerung gerichtlich einklagen. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte.

Einen Schadensersatzanspruch besteht unter den gegebenen Bedingungen nach meinem Ermessen (noch) nicht. Zum einen ist Ihnen noch kein Schaden entstanden, da den ausgebliebenen Mietzahlungen eine Forderung in gleicher Höhe gegenübersteht. Einen Schadensersatzanspruch halte ich nur dann für denkbar, wenn eine der Forderungen uneinbringlich ist und die verzögerte gerichtliche Geltendmachung dafür ursächlich ist (d.h. wenn der betreffende Mieter bei früherer Geltendmachung der Forderung noch ausreichend solvent gewesen wäre) oder wenn die Forderungen verjährt sind.

Stirbt der Vermieter, so sind die Mieter häufig unsicher, an wen sie die Miete bezahlen müssen. Nicht selten stellen Sie daher die Zahlungen ein. Falls noch nicht geschehen, sollten Sie den Mietern daher einen Erbschein zusammen mit einer Aufstellung über die ausstehende Mieten vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

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