Da die Schwangerschaftsvertretung, deren Arbeitsvertrag derzeit für 1 Jahr befristet ist, verständlicherweise Planungssicherheit braucht, ob eine Stellenverlängerung möglich ist, möchte ich anfragen, mit welcher Frist eine Mitarbeiterin mitteilen muß, ob sie nach einem Jahr wieder in Vollzeit arbeiten wird, oder nicht.