Zugewinnausgleich (einfache Frage)
Bis einschließlich Oktober 2008, dem Zeitpunkt des Einreichens der Scheidungsklage, erwirtschafteten die beiden Eheleute keine weiteren Vermögenswerte ( da beide berentet ), sondern reduzierten beide jeweils durch diverse voneinander unabhängige und nicht gemeinsame Schenkungen von A und B an eheliche und nichteheliche Kinder ihr Vermögen von je DM 500.000,-- aus dem Verkaufserlös der Häuser derart, so daß beim Ehemann ein Endvermögen von € 150.000,-- und bei der Ehefrau ein Endvermögen von € 30.000,-- verbleibt.