sehr geehrte damen und herren, ich habe die folgende frage zur elternzeit: geburtstermin meines kindes war der 23.10.2012. ich habe bei meinem arbeitgeber 2 jahre elternzeit beantragt, mit dem hinweis, dass ich nach einem jahr in teilzeit zurück kommen möchte. ab mitte jan. 2014 war ich dann teilzeit beschäftigt. hierzu existiert kein vertrag. ich bin nun wieder schwanger, entbindungstermin 13. feb.2015. obwohl die offizielle 2-jährige elternzeit ja im oktober 2014 beendet worden wäre, haben arbeitgeber und ich versäumt, darüber zu sprechen, das heisst ich habe die elternzeit nicht weiter verlängert, obwohl ich weiterhin teilzeit gearbeitet habe. welche rechtlichen konsequenzen ergeben sich daraus? ... kann ich die elternzeit nachträglich noch verlängern, da ich ja nur teilzeit gearbeitet habe? im grunde geht es mir um die verlängerung, da ich ohne verlängerung weniger geld im mutterschutz bekomme. anteilig an der teilzeit und nicht am vollzeitvertrag.Wie kann ich weiter vorgehen?