Sehr geehrter Fragender,
prinzipiell benötigen Sie bei zwei unterschiedlichen Arbeitgebern 2 Lohnsteuerkarten. Jedoch sind Sie als Handelsvertreter selbständig tätig, sodass Sie nur für das weitere nichtselbständige Arbeitsverhältnis eine Lohnsteuerkarte benötigen.
Für die Tätigkeit als Handelsvertreter haben Sie bei Ihrer zuständigen Stadt/Gemeinde (nicht beim Finanzamt)ein Gewerbe anzumelden. Vom Gewerbeamt aus gehen dann die Daten automatisch zum Finanzamt, von dem Sie wiederum einen sogenannten steuerlichen Anmeldebogen erhalten, den Sie selbst bzw. von einem Steuerberater ausgefüllt wieder zurücksenden.
Sobald Sie dann eine Steuernummer erhalten haben, haben Sie, sofern Sie nicht als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer gelten wollen (zu erwartenden Umsätze von nicht mehr als 17.500 EUR im Jahr), monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen im Rahmen Ihrer monatlichen Buchführung abzugeben.
Die Gewinnermittlungsart ist bei Ihnen - sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes beantragen - von vorneherein die jährlich zu erstellende Einnahme-Überschussrechnung.
Was steuerlich für Sie am Günstigsten ist, kann nur in einem persönlichen Gespräch geklärt werden - und nicht für 30 EUR - zumal dieses von verschiedenen Faktoren abhängt.
Gerne können Sie ein Gespräch mit unserer Kanzlei, die Steuerberatung durch meinen Vater als Steuerberater anbietet, vereinbaren. Über die Kosten werden Sie vorab aufgeklärt.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
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