Wie kündige ich meinen Untermietern richtig (Form) und wie ist die Frist u.s.w
vom 1.3.2011
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Die beiden Hauptmieter haben den Mietvertrag am 28.2.2011 per Einschreiben gekündigt und überlegen nun den beiden Untermietern zu kündigen mit dem Ziel andere Hauptmieter durch einen Nachtrag zum Mietvertrag zu finden, da der Vermieter bereit ist die WG ohne Renovierung durch einen Nachtrag zum Mietvertrag zu übergeben ohne das es zu einer Wohnungsübergabe kommt. ... Wenn wir die Kündigung an die Untermieter per Einschreiben am 3.3.11 versenden (die Kdg an den Vermieter ist wie o.a. bereits am 28.2. per Einschreiben)ein Untermieter aber noch im Ausland ist und erst am 15.3 zurück ist, kann dieser die kdg ja nicht im Empfang nehmen.