Sehr geehrte Damen,Herren Meine Stieftochter,geb. am 03.06.90 hatte sich im Laufe des letzten Jahres entschlossen, die doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen( Vater ist deutsch,Mutter Bosn.Herzigow.) Soweit ich informiert bin,muß dann die doppelte Staatsbürgerschaft ( §5AStAG) bis zur Vollendung des 23 Lebensjahres beantragt werden(oder auch nicht?)