Straßensanierung nach Verkauf
vom 7.9.2018
57 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Im Kaufvertrag wurde folgendes vereinbart: Der Verkäufer übernimmt alle Kosten dieser Erschließungsmaßnahmen bis zu einer Gesamthöhe von max. 20.000€, die innerhalb von 10 Jahren anfallen; darüber hinausgehende Beträge gehen zu Lasten des Käufers. ... Jetzt stellt sich mir die Frage wer für die Sanierung aufkommen muss da im Vertrag steht: Es wird klargestellt, dass der Käufer somit nur die Erschließungskosten bzw. maßnahmen trägt, die durch eine (von ihm beabsichtigte) Neubebauung im Innenbereich des Grundstücks selbst anfallen; außerhalb des Grundstücks anfallenden (öffentliche) Erschließungskosten trägt alleine der Verkäufer. Der Verkäufer trägt zudem auch alle Erschließungsbeiträge nach dem BauGB oder dem Kommunalabgabenrecht einschließlich der Kostenerstattung für Hausanschlüsse sowie ggf. naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen die bis heute schon durchgeführten bzw. fertig gestellt wurden.