Rücktritt vom Kaufvertrag bei Küchenkauf
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
Aus diesem Grund haben wir das Möbelhaus nun um einen sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag gebeten. ... Wenn der Käufer nach Ablauf einer von ihm vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. ... Außer der Beratung und Planung der Küche (+Abschluss Kaufvertrag), wurden keine weiteren Aktionen durchgeführt.