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429 Ergebnisse für küche tapete

Unsicher bei Wohnungsübergabe. Was habe ich zu tun?
vom 13.5.2019 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, Wir sind am 1.mai 2010 in eine Wohnung eingezogen ohne Tapeten an Wänden und Decken. ... Soweit ich weiß muss man nicht mehr abtapezieren und es reicht wenn man besenrein übergibt Ich muss dazu sagen in der Küche haben wir die wandtapeten nun schon abgemacht und an der Decke wo die Abzugshaube war ist es halt etwas fettig.
Mängel nach Erstellung des Übergabeprotokolls
vom 7.6.2024 für 40 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Die Wände an denen die Küche befestigt war, haben wir auch wie vor der Übergabe besprochen gestrichen und alle Löcher verschlossen. ... Nun wird 4 Wochen später bemängelt die Tapete wäre beschädigt und man solle das in Eigenleistung beheben oder eine vom Vermieter beauftrage Firma bezahlen.
Renovierung Mietwohnung bei vorzeitigem Auszug
vom 7.12.2009 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
. § 14Gebrauch der Mieträume, Schönheitsreparaturen 1.Im allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen – jeweils gerechnet ab Mietbeginn bzw. dem Zeitpunkt, an dem Schönheitsreparaturen fachgerecht vorgenommen worden sind – in den folgenden Zeitabständen erforderlich: Küchen, Bädern, Duschen: alle 3 Jahre In Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten: alle 5 Jahre In anderen Nebenräumen: alle 7 Jahre.
Kündigung vor dem Einzug
vom 21.10.2006 70 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
. - Die Küche war neben einer Raufasertapete mit einer gelb gestreiften Tapete tapeziert. ... Wir trafen mit dem Vermieter folgende mündliche Abmachung: - der Vormieter bricht seine Arbeiten sofort ab. - wir ziehen die Tapete in der Küche, sowie in den zwei anderen Zimmern ab und tapezieren selbst neu. - der Vermieter trägt alle Materialkosten incl. ... Bislang haben wir die bemängelten Tapeten abgezogen.
Grundstückskaufvertrag - mit Verkäufer ein Zug um Zug Umzug, aber...?
vom 25.8.2005 35 € Historischer Preis
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Dieses Handgeld wurde per Zug um Zug zu 70% gezahlt (war so abgesprochen, da wir auf eine Auszahlung unserer Bank warten) Da wir vorher zu Miete (gekündigt zum 31.08.) wohnten, haben wir mit dem Verkäufer ein Zug um Zug Umzug vereinbart, da auch dieser sich neuen Wohnraum beschaffen wollte (auch tat...jedoch mit Verzögerung) Während der Auszugsphase des Verkäufers und unserem Einzug, stellte sich heraus, das der Verkäufer seine Einrichtung soweit komplett ausbaute (bis auf alte Teppiche/Tapeten und einem Schrank - Badräume blieben wie zur Besichtigung. Nun drängt uns der Verkäufer den restlichen Betrag zu bezahlen, wobei eine klare Abmachung (wenn auch nicht schriftlich und nicht Gegenstand des Vertrages) z.B das die Küche drin bliebe nicht eingehalten wurde.
Auszug und Schönheitsreparaturen - Muss ich Schönheitsreparaturen ausführen ?
vom 1.5.2006 25 € Historischer Preis
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Ist diese Forderung des Vermieters laut Vertrag gerechtfertigt. 3.Weiterhin verlangt der Vermieter, ich solle die Wände nach dem Entfernen der Tapeten mit Magulaturmittel streichen. ... Die Schönheitreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: In Küchen, Bädern, Duschen alle 3 Jahre, in Wohn-und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre, die Innenanstriche der Fenster, die Anstriche der Türen sowie Heizkörper, Heizrohre und Einbaumöbel alle 4 Jahre. ... Decken: fachgerecht weiß streichen bzw. tünchen; Wände: fachgerecht Tapeten entfernen, Nagellöcher einputzen, zum Tapezieren bzw.
übersehene Mängel, leere Versprechungen
vom 26.3.2009 100 € Historischer Preis
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Bei Einzug waren die Teppiche stark verschmutzt besonders in der Küche und mittendrin aufgerissen, um zu schauen, was für Boden sich darunter befindet. Ich wusste nicht, dass der Vermieter für die Instandhaltung zuständig ist und liess schon die Küche und Büro neu machen, was wegen der Entfernung des Teppichs sehr teuer wurde.15eur pro qm kostet das Entfernen.Der Parkettboden ist sehr abgenutzt. ... Frage 5: Die Küche wurde mit einer alten ikea Küche vermietet, die ich ausbauen und ersetzten wollte.
Verdreckte Wohnung bei Auszug nach zwei Jahren Mietzeit erhalten
vom 1.5.2014 50 € Historischer Preis
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Sämtliche Wände, die bei Einzug neu von mir gestrichen waren, sind in einem furchtbaren Zustand, teilweise beschmiert vom Kind (bekritzelt), Farbflecken daran, überall verdreckt die Wände, schwarzer großer Strich entlang der Wand in Küche, Löcher nicht verkittet, teilweise nur laienhaft in Küche, nichts geputzt, nicht mal die Wohnung gekehrt, obwohl im Mietvertrag geputzt steht. ... Zwei Terrassen total verdreckt, waren mit Druckstrahler abgestrahlt, hell und sauber bei Übergabe, Fliesen in Küche verdreckt, auch der Fliesenboden in Küche, es wurde wie geschildert, nicht mal gekehrt. Tapeten an Ecken teilweise abgestossen, keine Tapete mehr dran.
Fristsetzung unrealistisch! Überhöhte Mietminderung?
vom 4.2.2008 84 € Historischer Preis
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Guten Tag von dem Anwalt meiner Problemmieter habe ich am 1.2.08 ein Schreiben erhalten (datiert vom 31.1.08), in dem ich aufgefordert werde bis zum 2.2.08 einen entstandenen Schimmelbefall am Kamin in der Küche meiner Mieter fachgerecht beseitigen zu lassen. ... Bei der Besichtigung im August haben wir festgestellt, dass die Tapete am Kamin in der Küche leicht feucht war. ... Schließlich ist nicht die ganze Küche befallen.
Renovierung / Wohnungsübergabe
vom 6.7.2010 20 € Historischer Preis
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zum Mietvertrag: Standart Mietvertrag Ausgabe 2007 Herausgabe vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- & Immobilienunternehmen e.V. 2 ZimmerWohnung 40m² Mietereinzug am 01.01.2007 Übergabezustand: - alle Räume wurden neu mit Raufaser tapeziert und neutral gestrichen - Bad wurde neu gefliest Übergabeprotokoll erfolgte mit zwei Zeugen Mieterauszug am 30.06.2010 Rückgabezustand:- Raufasertapeten (Flur, Bad) mit dunkelrot und ocker gestrichen - Raufasertapete Küche und Wohnzimmer mit Strukturtapete überklebt und weiß gestrichen. - die Fliesen im Bad wurden durch ca. 13 Bohrlöcher beschädigt.
Schönheitsreparaturen...
vom 2.5.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
. – in Küchen, Bädern und Duschen in der Regel alle 3 Jahre, – in Wohn- Ess- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten in der Regel alle 5 Jahre, – in allen anderen Räumen sowie Lackanstriche an Fenstern, Türen und Heizkörpern in der Regel alle 7 Jahre) § 20 - Rückgabe der Mietsache 1.
Miet-Whg. renoviert übernommen: Muss bei Auszug nach 5 Jahren renoviert werden?
vom 5.7.2022 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Gerne möchte ich fragen, ob ich die Miet-Wohnung, die ich 01.07.2017 renoviert übernommen habe nun bei Auszug nach 5 Jahren (Auszug am 31.07.22) auch komplett renoviert zurückgeben muss oder nicht renovieren muss oder nur Badezimmer und Küche streichen soll (siehe Zeitfolgen in Paragraph 4c des Mietvertrages)? ... Der Mieter ist jedoch nur verpflichtet, diejenigen Schönheitsreparaturen innerhalb der Mietsache durchzuführen, die während der Mietzeit durch seinen Mietgebrauch erforderlich werden. c) Der Zeitpunkt zur Durchführung der Schönheitsreparaturen ermittelt sich nach der tatsächlichen Dauer des Mietverhältnisses seit Mietbeginn bzw. seit letzter durchgeführter Renovierung, frühestens jedoch seit Mietbeginn und unter Berücksichtigung allgemein üblicher Zeitfolgen (bei Mietbeginn in der Regel: Küche, Bäder und Duschen - fünf Jahre, Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten - acht Jahre, alle übrigen Räume zehn Jahre). Je nach Abnutzungsgrad verlängern oder verkürzen sich die genannten Zeitfolgen. d) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache mit neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten zurückzugeben, es sei denn, dass bei Vertragsbeginn ein anderer Zustand vorhanden war.
Renovierung, Renovierung bei Auszug
vom 16.6.2005 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Absatz in unserem Mietvertrag: §9, Absatz 2: Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in Küchen, Bädern, und Duschräumen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre in sonstigen Räumen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. Dabei sind Wände und Decken mit hochwertiger waschfester Innenraumfarbe deckend weiß zu streichen; etwa angebrachte Tapeten sind fachgerecht zu entfernen, Dübellöcher oder sonstige Beschädigungen an Wänden und Decken sind fachgerecht vorher zu verschließen und soweit erforderlich nachzuspachteln.
Auszug / Renovierung / 8 Jahre Mietzeit
vom 17.3.2008 30 € Historischer Preis
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Aus unserer Vermutung heraus, wird an den Tapeten keine Farbe mehr halten, was wir dem Vermieter mitgeteilt haben. Dieser verlangt nun das wir die Tapeten dann herunterreißen müssen und dann streichen sollen. ... Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume (2) Der Mieter ist verplfichtet, die Schönheitsreperaturen in Küchen,Bädern und DUschräumen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen,Fluren,Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen.
Wohnung nur räumen, nicht renovieren?
vom 19.6.2010 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
"alle drei Jahre: Küchen, Bäder und Duschen" usw. ... Zustand:) - "ordnungsgemäß renoviert - bei Auszug sind die Tapeten zu entfernen. - je nach Bedürftigkeit die Türen zu streichen." Nach unseren Informationen kann das Entfernen der Tapeten nicht gefordert werden.
Schönheitsreparaturen / Abgeltungsregelung
vom 3.2.2015 50 € Historischer Preis
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Diese Verpflichtung besteht in der Regel spätestens, wenn für Küche, Bad und WC 3 Jahre, für alle sonstigen Räume 5 Jahre seit Vertragsbeginn oder einer späteren Herrichtung der betreffenden Räume verstrichen sind. ... Entfernen alter Tapeten, Tapezieren, Anstreichen von Decken und Wänden, der Versorgungsleitungen, der Heizkörper und sonstiger Geräte des Holzwerkes innerhalb des Wohnbereichs..." 2) Schönheitsreparaturen bei Vertragsende: "...Für Schönheitsreparaturen, die bei Vertragsende noch nicht fällig sind, hat der Mieter von den aus dem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter ausgewählten Malerfachgeschäftes ersichtlichen Kosten als Abgeltung der aufgrund der Abnutzung der Wohnung durch ihn erforderlichen Schönheitsreparaturen an den Vermieter zu zahlen, wenn die Schönheitsreparaturen seit Vertragsbeginn oder einer späteren fachgerechten Vornahme länger zurückliegen als...Küche/Bad/WC 7Monate=20%...34 Monate=90%...bei allen anderen Räumen 12 Monate=20%...54Monate=90%.
Starre Klausel bei Schönheitsreparaturen?
vom 11.4.2011 45 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Weiter in der Anlage: Ansonsten sind die Schönheitsreparaturen seitens des Mieters ab Mietbeginn in einem Turnus von durchschnittlich folgenden Zeiträumen durchzuführen oder bei Beendigung des Mietverhältnisses Küchen alle 3 Jahre Bad alle 3 Jahre Wohn- und Schlafr. alle 5 Jahre Fluren, Dielen und Gäste WC alle 5 Jahre sonst.