Folgende Fakten habe ich dazu zusammengetragen: 1. 09.11.11 Unterzeichnung des Kaufvertrags (über Haus und Grundstück, erstmalig nach 1989/1990), Inhalt: nur folgende Belastungen "Abstandsflächen- und Brandschutzabstandsrecht" in Abt. 2 des Grundbuchs laut notariellem Kaufvertrag; "Besitz ab Kaufpreiszahlung"; "öffentliche Lasten, Pflichten und Abgaben ab Fälligkeit des Kaufpreises (23.11.2011)"; Immobilie seit November 2011 durch mich bewohnt (in Brandenburg) 2. 21.06.12 Telefonleitungen im eigenen Haus (die nicht durch mich genutzt werden) demontiert (Keller und Erdgeschoss) und auf dem eigenen Grundstück (an der Wand des eigenen Hauses; ohne Kenntnis darüber, dass der Nachbar durch eine dieser alten Leitungen versorgt wurde); mein eigener Anschluss war davon nicht betroffen, da es noch eine andere Telefon-Leitung für mich gibt. 3. 22.06.12 Information an mich durch einen Telekom-Mitarbeiter, dass mein gewerblicher Nachbar eine Telefonstörung gemeldet hat. ... Chef der Firma war per Festnetz-Rufnummer, Mobiltelefon, E-Mail und / oder WWW (Webseiten der Firma) erreichbar 5. 06.07.12 Datum des Schreibens des Polizeipräsidiums "Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung gemäß Paragraph 303 StGB", falscher Tatort angegeben (falsche bzw. seit Jahren veraltete Hausnummer) 6. 10.07.12 Eingang des Schreibens des Polizeipräsidiums durch einfache Briefzustellung (ohne Rückschein, ohne Empfangsquittung) 7. 24.07.12 spätester Eingang einer Antwort an das Polizeipräsidium ("innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens")! ... Es wurde über die Jahre immer nur dazu gebaut. => meine Absicht war: Rückbau nicht mehr benötigter Hausinstallationen (z.B. ungenutzte Wasser-, Strom- oder auch Telefonleitungen – auch noch aus DDR-Zeiten) -meine Fragen: 1.