Recht auf Kopie nach Art. 15 DSGVO vs. §65 SGB VIII
vom 1.7.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Sehr geehrte Damen und Herren, darf ein Träger der Jugendhilfe generell bei Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO Kopien der verarbeiteten Daten verweigern mit Hinweis auf §65 SGB VIII oder müsste bei jedem Dokument einzeln geprüft werden, ob hier schutzwürdige Rechte anderer verletzt werden?