Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Entscheidend ist, ob eine Pflicht seitens der Telekom (?) besteht, Ihre Daten auch anderen Auskunftsdiensten zur Verfügung zu stellen. Da in Ihrem Fall keine vertragliche Vereinbarung hierüber besteht (Sie sollten sich die AGB hierzu zukommen lassen und überprüfen), ist der Inhalt des Vertrages durch Auslegung mit Rücksicht auf die Verkehrssitte zu ermitteln.
Das Entgelt für den Telefonbucheintrag fällt üblicherweise für die Gestaltung etc. an. Eine Weitergabe der Daten an andere Auskunftanbieter ist hiervon nicht umfasst. Sollte diese Weiterleitung Vertragsbestandteil werden, müsste dies vielmehr ausdrücklich erwähnt werden. Unter „Auskunft“ ist eben nur die Auskunft des jeweiligen Anbieters zu verstehen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Anbieter wie die Telekom diese Daten auch nicht zu gewerblichem Zweck an Dritte weiterleiten.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de
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