hallo, 1988 und 1989 wurde mir der führerschein wegen alkohol am steuer entzogen. 1993 erhielt ich eine vorstrafe wegen verstoßes gegen das btm gesetz (zu diesem zeitpunkt hatte ich keinen führerschein, da dieser ja 1989 eingezogen wurde). 2003 habe ich den führerschein neu beantragt, und konnte diesen auch ohne auflagen (mpu o.ä.)wiedererlangen, da die führerscheinstelle trier der meinung war, meine früheren "verfehlungen" seien verjährt. im okt. 2004 wurde mein führerschein wegen einer trunkenheitsfahrt eingezogen (2,2 promill). da ich nun eine mpu machen muß, habe ich einsicht in meine führerscheinakte verlangt und so erfahren, dass alle oben aufgeführten verstöße noch darin enthalten sind. ist dies rechtens, oder müssen die früheren delikte aus meiner führerscheinakte gelöscht werden, so dass ich bei der anstehenden mpu als "ersttäter auftreten kann?