Vorzeitige Beanspruchung des gesetzlichen Erbanteils
vom 26.1.2011
46 €
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Sehr gehrte Damen und Herren, von einem Bekannten hörte ich, dass man seinen gesetzlichen Erbanteil vorzeitig in Anspruch nehmen kann, bzw. einklagen kann, insbesondere wenn nachweislich kriminelle Machenschaften der Eltern vorliegen ( in meinem Falle, kriminelle Machenschaften wie z.B. Rufmordkampagnen gegen mich mit indirekter Kündigungsfolge oder Veranlassung eines Finanzmobbings bzgl. meiner Person.). Ist dies richtig und wenn ja, wie sollte man Ihrer Empfehlung nach vorgehen?