Schadensersatz Bauverzug für Urlaub
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage richtet sich hinsichtlich Schadensersatzansprüche bei Fertigstellungsverzug einer Doppelhaushälfte. ... -Da wir zu Ende April unserer Wohnung gekündigt haben, da uns die Bezugsfertigkeit für Anfang April zugesichert war , alle Kosten die daraus entstehen (zu gutgläubig gewesen) Hier nun noch meine Fragen: Inwiefern kann ich Schadensersatzansprüche geltend machen für meinen Urlaub welchen ich für die Erbringung der Eigenleistung für den Dachgeschossausbau (Tapezieren, Malen, Bodenbelag) eingeplant habe?