Guten Tag mein Vater verstarb im September 2007 ich ( einziger Nachkomme ) habe das Erbe wg.Überschuldung ausgeschlagen (notariell erledigt ), wie mir die Hausbank meines Vaters geraten hatte Ich habe die Beerdigungskosten von Ca. 4.500 € bezahlt Das Kontokorrentkonto des Vaters wies zum Todeszeitpunkt ein Guthaben von ca.5000€ auf.Ich wurde damals vom Geschäftsstellenleiter der Bank in den guten Glauben versetzt, von diesem Guthaben die Beerdigungskosten von der Hausbank erstattet zu bekommen,mit dem Verweis auf ein anstehensdes Insolvenzverfahren und der sich daraus ergebenden Sperrung des Kontos Die Hausbank,gleichzeitig Gläubiger eines vom Vater in Anspruch genommenen Kredits , der mit der Eigentumswohnung des Vaters abgesichert war, bezahlte jedoch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus dem Guthaben des Kontokorrentkontos die Reinigung dieser Eigentumswohnung(3.500€), sowie ausstehende Rechnungen der Hausverwaltung ( Abrechnung von Gas und Wasser ) ( der Geschäftsstellenleiter der Hausbank ist gleichzeitig der Hausverwalter) Dem vom Vermögensamt eingesetzten Insolvenzverwalter wurde von der Hausbank mitgeteilt,dass kein verfügbares Kontokorrentguthaben mehr vorhanden sei.