Mietrecht_Tierhaltung_Zweithund
vom 10.7.2013
35 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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In unserem Mietvertrag ist in einem Paragraph standardmäßig die Klausel eingefügt: "Jede Tierhaltung, außer bei kleinen Tieren die in üblicher Zahl in Käfigen gehalten werden können, bedarf es der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt , die erteilte Einwilligung zu widerrufen." ... Muss der Vermieter seine ausdrückliche Einwilligung nun nach der Standardformulierung aussprechen?