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Fremdmieterzuschlag nach 14 Monaten

| 16. Juli 2012 09:55 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Torsten Vogel

Hallo,

habe zum 01.06.2011 einen Mietvertrag mit der Deutschen Annington abgeschlossen. Bin damals nicht darauf aufmersksam gemacht worden, dass es sich um preisgebundenen Wohnraum handelt. Wie ich erst jetzt nach genauerem Lesen bemerkt habe, steht jedoch im Mietvertrag unter § 1 (2) "Die Wohnung ist preisgebunden und mit Wohnungsfürsorgemitteln finanziert."

Nun habe ich von der Deutschen Annington die Mitteilung erhalten, da ich kein Postmitarbeiter sei (was dort von Anfang an bekannt war), müsse ich ab 01.08.2012 einen Fremdmieterzuschlag in Höhe von € 50,06 zahlen (Grundmiete beträgt € 335,72, HK/BK € 227,00 = € 562,71).

M.E. hätte der Vermeiter mich von Beginn an darauf aufmerksam machen müssen. Nun sieht es für mich wie eine Mieterhöhung aus.

Kann ich gegen diese Mietänderung vorgehen?

Sehr geehrter Rechtsratsuchender,

Ihrer Sachverhaltschilderung nach, ergibt sich aus dem Mietvertrag selbst, dass es sich bei dem von Ihnen angemieteten Wohnraum um preisgebundenen handelt.
Auf der Frage ob Ihnen das bei Anmietung bekannt war oder nicht, kommt es nicht an.

Ich entnehme Ihrer Anfrage, dass der Wohnraum zu vergünstigten Konditionen an Mitarbeiter der Deutschen Post AG überlassen wird.

Sollte der Vermieterseite nachweisbar vor oder bei Abschluss des Mietvertrages bekannt gewesen sein, dass Sie die Voraussetzungen für eine vergünstigte Überlassung nicht erfüllen, so bestünde keine Berechtigung zur Erhebung des "Fremdmieterzuschlages".
Dies wäre bsw. möglich durch eine dem Vermieter, vor Abschluss des Mietvertrages, übergebene Selbstauskunft des Mieters in welcher auch Angaben zum Arbeitgeber des Mieters gemacht werden. Unter Umständen wurden einer solchen Selbstauskunft auch Lohn- und Gehaltsbescheinigungen beigefügt, aus denen sich Ihr Arbeitgeber ergibt.

Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung ermöglicht zu haben.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Wünschen Sie eine abschließende Beurteilung bitte kontaktieren Sie mich direkt.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 16. Juli 2012 | 10:40

Vielen Dank.

Natürlich musste ich Gehaltsnachweise einreichen, denen eindeutig zu entnehmen war, dass ich nicht Postbedienstete bin. Also werde ich versuchen, gegen diese Erhöhung anzugehen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Juli 2012 | 10:53

Hierzu wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
Ich rate Ihnen sich hierzu der Hilfe eines Fachanwaltes für Miete- und WEG-Rechtes zu bedienen.

Bewertung des Fragestellers 16. Juli 2012 | 10:41

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

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