Sehr geehrter Rechtsratsuchender,
Ihrer Sachverhaltschilderung nach, ergibt sich aus dem Mietvertrag selbst, dass es sich bei dem von Ihnen angemieteten Wohnraum um preisgebundenen handelt.
Auf der Frage ob Ihnen das bei Anmietung bekannt war oder nicht, kommt es nicht an.
Ich entnehme Ihrer Anfrage, dass der Wohnraum zu vergünstigten Konditionen an Mitarbeiter der Deutschen Post AG überlassen wird.
Sollte der Vermieterseite nachweisbar vor oder bei Abschluss des Mietvertrages bekannt gewesen sein, dass Sie die Voraussetzungen für eine vergünstigte Überlassung nicht erfüllen, so bestünde keine Berechtigung zur Erhebung des "Fremdmieterzuschlages".
Dies wäre bsw. möglich durch eine dem Vermieter, vor Abschluss des Mietvertrages, übergebene Selbstauskunft des Mieters in welcher auch Angaben zum Arbeitgeber des Mieters gemacht werden. Unter Umständen wurden einer solchen Selbstauskunft auch Lohn- und Gehaltsbescheinigungen beigefügt, aus denen sich Ihr Arbeitgeber ergibt.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung ermöglicht zu haben.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Wünschen Sie eine abschließende Beurteilung bitte kontaktieren Sie mich direkt.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank.
Natürlich musste ich Gehaltsnachweise einreichen, denen eindeutig zu entnehmen war, dass ich nicht Postbedienstete bin. Also werde ich versuchen, gegen diese Erhöhung anzugehen.
Hierzu wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
Ich rate Ihnen sich hierzu der Hilfe eines Fachanwaltes für Miete- und WEG-Rechtes zu bedienen.