Kündigung eines Pachtvertrages auf Grund von versteckten / verheimlichten Mängeln?
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Hallo zusammen, gerne würde ich wissen, ob man einen Pachtvertrag (2 Jahreslaufzeit, Geschlosen am 01.02.2014) auf Grund von verheimlichten Mängeln an der Gebäudesubstanz (1: Eine nasse Wand entlang der Kegelbahn die hinter einer "Holzverkleidung" versteckt ist, darüber befindet sich die Terrasse. Der Elektriker hat mir die Information erteilt nachdem es ständig einen Kurzschluss gegeben hat.) 2. Punkt: Das Gebäude wurde vom Kreisbeauftragten für Brandschutz als nicht sicher eingestuft - es ist mit massiven Bauveränderungen zu rechnen - derzeit wird noch auf den Bericht des Brandschutzbeauftragten gewartet.