Das tägliche Pendeln meiner Frau über eine Distanz von 50km dürfte sich steuerlich nicht schädlich auf die Gesamtsituation auswirken, da das Gesamtsaldo aus ersparten Fahrtstrecken positiv ist, ausserdem ist keine Zweitwohnung mehr steuerlich abzugsfähig. Die Frage, die sich nun stellt ist folgende: Kann ich trotzdem auch meine Fahrten von C nach A, die im Zeitraum Jan - 31.10.2009 bis zur endgültigen Verlegung des Einsatzortes nach C stattfanden, parallel steuerlich ansetzen oder erwartet das FA, dass beides, also Umzug (sofern steuerlich als abzugsfähig beantragt) und die (deutlich) verkürzte Fahrstrecke zeitlich kongruent sind, also im Bereich von wenigen Wochen organisiert werden? Meiner Meinung nach muss beides im gleichen Jahr stattfinden, innerhalb dieses (Steuer-)Jahres können Ereignisse wie Umzug bei zunächst vergrößerter Fahrstrecke zeitlich versetzt stattfinden.