Die KG hatte, ebenso wie die "aktive" GmbH, einen Steuerberater zum Empfangsbevollmächtigten bestellt und dieses des zuständigen Finanzamt angezeigt. ... Nach einer steuerlichen Außenprüfung (BP) erlässt das Finanzamt für die KG noch Feststellungsbescheide, da es verdeckte Gewinnausschüttungen der GmbH feststellt, die wegen des Vorliegens einer Betriebsaufspaltung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb der Gesellschafter der KG führen. Diese geänderten Feststellungsbescheide für die Jahre 1998 - 2002, also VOR Verschmelzung und Insolvenzeröffnung, gibt das Finanzamt dem Steuerberater bekannt.