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1.678 Ergebnisse für küche bgb

Dringend - Mietrecht-Wohnungszugang von Vermieter zu spät angekündigt
vom 29.8.2022 für 70 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Seit letztem Jahr besteht ein Mietvertrag (Wohngemeinschaft) mit den Wohnflächen laut Vertrag: "OG/EG, 1 Zimmer, Wohngemeinschaft Küche, Bad/WC". ... Daraufhin kam nun der Brief von ihr mit folgendem Text: "bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 24.08.2022 möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Sie lediglich ein Zimmer sowie Küche und Bad zur Mitbenutzung gemietet haben.
Wegen Mängeln: Auflösung eines Mietvertrags vor Einzug möglich?
vom 19.5.2011 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, mein Sohn und ich haben einen Standard-Mietvertrag auf unbestimmte Zeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist über einen Makler unterschrieben, in dem die Schönheitsreparaturen genau gestaffelt sind nach Raumart, Dauer der Nutzung usw., aber die Wohnung wurde völlig unrenoviert übergeben. Vereinbart wurde vor und während der Übergabe, dass die Türen nicht lackiert werden, beim Auszug aber auch nicht von uns lackiert werden müssen. Tapeten an den Wänden müssen von uns erneuert und gestrichen werden, und die Decken müssen gestrichen werden.
Renovierungspflicht nach Mietende
vom 14.1.2006 35 € Historischer Preis
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Dazu zählt das streichen der Decken und Wände und die regelmäßige Pflege von eingebauten Holzteilen(Küche, Holztreppe, Terrassenbelag). 2)Der Mieter ist verpflichtet, Mängel und Schäden........ 3)Veränderungen in den Mieträumen..........
Mietvertrag / Renovierung / Reparaturklausel
vom 23.6.2021 für 40 €
Dies ist im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen der Fall: in Küchen, Bädern und Duschenalle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Dielen und Toilettenalle 5 Jahre, in allen anderen Nebenräumenalle 7 Jahre.
Renovierung bei farbigen Wänden in MIetwohnung
vom 16.6.2008 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Dies ist im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen der Fall: in Küche, Bädern und Duschen - alle 3 Jahre in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten - alle 5 Jahre in allen anderen Nebenräumen - alle 7 Jahre Die Erneuerung der Anstriche von Fenstern, Türen, Heizkörpern, Versorgungsleitungen und an Einbaumöbeln ist regelmäßig nach 6 Jahren erforderlich, wenn das Aussehen mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist. ... Schönheitsreparaturen bei Auszug Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten zeitanteilig aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe (Quote) zu bezahlen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit bei den Nassräumen (Küchen, Bädern und Duschen) länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33,33% der Kosten aufgrund des Kostenvoranschlages, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 66,66%.
Muss der Schimmel von meinen Eltern vor Auszug noch mal entfernt werden?
vom 24.2.2008 50 € Historischer Preis
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Dies ist im allgemeinen nach folgenden Zeitabstaenden, beginnend mit dem Mietverhaeltnis, der Fall: alle 3 Jahre: Kuechen Baeder und Duschen alle 5 Jahre: Wohn und Schlafraeume, Flure, Dielen und Toiletten alle 7 Jahre: alle anderen Nebenraeume alle 7 Jahre: der Anstrich von Fenstern, Tueren, sonstigen Holzteilen, Heizkoerpern, Versorgungsleitungen und Einbaumoebeln. ... Sind bei Beendigung des Mietverhaeltnisses einzelne oder saemtliche Schoenheitsreparaturen noch nicht faellig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten anteilig aufgrund eines Kostenvoranschlags vom Vermieter auszuwaehlenden Malerfachbetriebs an den Vermieter nach folgender Massgabe zu bezahlen: Liegen die letzten Schoenheitsreparaturen waehrend der Mietzeit in Kuechen, Baeder und Duschen laenger als ein Jahr zurueck, so zahlt der Mieter 33% der Kosten, laenger als 2 Jahre 66%.
Verpflichtung zur Renovierung durch unterschriebenes Übergabeprotokoll?
vom 12.4.2007 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Dieses enthält folgende Auflagen: Wohnzimmer: Wand streichen, Türschwelle streichen, Türrahmen - abgeplatzte Stellen nur ausbessern Schlafzimmer: Wand streichen, Türschwelle streichen Küche: Wand und Decke streichen, Türschwelle streichen, Fensterbrett streichen Bad: Wand und Decke streichen Flur: Wand streichen, Nische streichen Die weiteren Auflagen beschränken sich auf Reinigungsarbeiten. ... Die Schönheitsreparaturen sind regelmäßig nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: In allen Nassräumen (Küche, Bad, Dusche und Toilette)alle 3 Jahre, dabei sind die Innenanstriche der Fenster (nur Holzfenster) sowie die Anstriche der Türen, Holzfußleisten, Heizkörper und Heizrohre spätestens alle 4 Jahre durchzuführen, in allen sonstigen Räumen (z.B.
Mietwohnung Kündigung/Schönheitsreparturen
vom 29.3.2011 65 € Historischer Preis
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Im allgemeinen werden Schönheistreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich: Küchen, Bäder, Dusche: alle 3 Jahre Wohn- und Schlafräumen, Flure: 5 Jahre Nebenräume: 7 jahre Maßgebend sind die während der Dauer des Mietverhältnisses abgelaufenen Zeiträume. 2.
Mietvertrag mit Verpflichtung zu regelmässiger Renovierung und Endrenovierung
vom 28.5.2006 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses entsprechend nachstehenden genannten Fristen fällig werdenden Schönheitsreparaturen Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen (Küchen / Bäder / Duschen / Toiletten: alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume / Flure / Dielen: alle 5 Jahre, übrige Räume / Fenster / Türen / Heizkörper: alle 6 Jahre).