Die Rechnung enthält u. a. folgende Positionen: - Immobilienbewertung - Fotos - Exposé-Erstellung - Inserate - Unterlagenbeschaffung - Veröffentlichung auf Immobilienportalen - Bearbeitung von Interessentenanfragen - 68 Besichtigungen à 50 € (insgesamt 3.400 €) Im Vertrag ist geregelt, dass ich nach Beendigung des Auftrags nur nachgewiesene, konkret entstandene Aufwendungen (wie Inserate, Exposés, Fahrtkosten, Telefon, Internetkosten etc.) ersetzen muss. ... Zusätzlich ist eine Rechnung über knapp 10.000€ von einem Architekten gekommen, der im Rahmen der Maklertätigkeit das Haus vermessen hat. ... Muss ich die pauschalen Kosten für Besichtigungen zahlen, obwohl im Vertrag nur der Ersatz nachgewiesener Auslagen vorgesehen ist?