Sehr geehrter Ratsuchender,
in den Rechtstreit könnten Sie insofern mit hineingezogen werden, dass Sie zur Duldung entsprechender Maßnahmen und Arbeiten verpflichtet werden. Diese Duldung werden Sie aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten und grundbuchrechtlichen Absicherung auch nicht verhindern können.
Der Verkäufer müsste im Vertrag Sie von jeglicher Haftung und allen Kosten freistellen; dieses würde aber nur gegenüber dem Verkäufer im Innenverhältnis wirken.
"Abkoppeln" könnten Sie sich nach ihrer Sachverhaltsschilderung. Gleichwohl wäre nicht nur C für die Leitung verantwortlich, da bestehende verträge so nicht einseitig geändert werden können. Die "Abkopplung" - die dann schriftlich angezeigt wwerden sollte - hätte also lediglich eine tatsächliche Wirkung; der rechtliche Bestand bleibt unverändert.
Die jeweilige eigene Versorgung wäre daher mehr als sinnvoll, auch um weitere Streitigkeiten zu vermeiden.
Sinnvoll wäre eine Rechtsschutzversicherung für Grundstückseigentümer ohne Selbstbehalt, wobei Sie darauf achten müssten, dass dieser Fall ausdrücklich mit aufgenommen wird, da die Ursache ja schon vor Versicherungsbeginn gesetzt worden ist - hier müssen Sie also offen und ehrlich Angaben machen, da Sie ansonsten den Versicherungsschutz riskieren.
Notwendige gemeinschaftliche Reparaturarbeiten müssen auch gemeinsam kostenrechtlich getragen werden; derjenige, der Kostenersatz haben möchte, müsste dann die Notwendigkeit nachweisen.
Soweit zu Ihren Fragen. Aber erlauben Sie mir noch eine persönliche Anmerkung:
Sie haben einen Verkäufer, der Ihnen schon diese Tatsachen verschwiegen haben. Ich würde ganz genau - ggfs. mit einem Sachverständigen prüfen lassen - was der Verkäufer sonst vielleicht noch "vergessen" hat.
Sie bekommen einen Nachbarn, der offenbar streit- und prozessliebend ist; Kosten und Investitionen stehen offenbar schon im Raum.
Warum tut man sich so etwas an? Dann sollte der Kaufpreis aber schon extrem günstig sein.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: