Der Mieter wird rechtzeitig, spätestens einen Monat vor Ablauf der Mietzeit dem Vermieter Bescheid geben, wenn er den Mietvertrag verlängern möchte. ... Der Mieter verpflichtet sich, im letzten Monat vor Auszug, 3 Personen die Möglichkeit zu geben, die Wohnung zu besichtigen. ... Die Kautionszahlung ist die Voraussetzung für die Übergabe der Wohnung an den Mieter. § 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch (1) Storniert (kündigt) der Mieter den Mietvertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen solventen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist: - 100 % des monatlichen Mietpreises für 1 Monat. - Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. (2) Der Mieter kann das Mietverhältnis mit einer Frist von 1 Monat zum Ersten eines Monats kündigen.