Im Februar 2010 kam dann eine Vergleichsvorschlag vom DRV - Die Beklagte gewährt dem Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Zeit auf Grundlage eines Leistungabfalles (Datum des Gutachtens) ab 01.02.2010 Ich habe diesen Vergleich nicht angenommen, da dies nicht Rückwirkend anerkannt wird und zudem eine für mich sehr viel niedrigere Rentenzahlung erfolgt (Im August 2006 wurde mir ein Bescheid zugestellt, würden sie heute in Erwerbsminderungsrente kommen bekämen sie aktuell xxxx,xx jetzt im Februar 2010 kam eine Probeberechnung mit ca. 280,00 Euro weniger im Monat. ... Der Gutachter wurde nicht geladen, der Vorsitzende Richter beim Sozialgericht drängte mich zur Annahmen des Vergleich (Anerkennung ab 01.02.2010). im übrigen bekam ich zu dem Termin keine Ladung, von meinem Anwalt habe ich erfahren, ob ich den wisse, das am 21.07. Termin vor dem Sozialgericht sei, ich verneinte, mein Anwalt sagte dann, bitte kommen sie zu dem Termin.