Die Aufforderung meines Gutachters, alle Mängel bis zur Abnahme abzustellen, kommentierte der Vertreter des Bauträgers (einer der größten in Deutschland) damit, dass ich die Schlussrate inkl. ... Ich möchte nun wissen, ob die unten genannten Regelungen aus dem notariellen Kaufvertrag rechtskräftig sind, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Sicherheitseinbehalt von seinem Sinn her nach meinem Verständnis die Garantizeit über bestehen soll und nicht schon mit Fertigstellung und der letzten Rate fällig wird. ... Angenommen, es treten bei der Abnahme Mängel auf, sind diese dann vom Sicherheitseinbehalt (5%) einzubehalten oder ist dieser auszukehren und ich kann dafür Einbehalte von der letzten Kaufpreisrate (11,9%) tätigen?