Der FIRMA werde ich gemäß Ziffer 4.4 der GBV Firmenwagen bei einer vorzeitigen Rückgabe des Fahrzeugs aufgrund einee Beendigung meines Anstellungsverhältnisses, die nicht betriebsbedingt ist, für die Restlaufzeit des Leasingvertrages die Kosten erstatten, die darauf beruhen, dass ich statt des Refereznzmodells ein höherwertiges Fahrzeug gewählt habe. ... Bei einer vorzeitigen Rückgabe des Fahrzeugs aufgrund einer Beendigung, die nicht betriebsbedingt ist, hat der Mitarbeiter für die Restlaufzeit des Leasingvertrages die Kosten zu erstatten, die darauf beruhen, dass er statt des Referenzmodells ein höherwertiges Fahrzeug gewählt hat.