Probleme durch Fahrzeugverkauf
vom 14.1.2013
45 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer / Schwäbisch Gmünd
Beim ersten Verkauf hat sich der Käufer einige Zeit später beschwert das der Kilometerstand nicht stimme und das die Bremsen durch seien, darauf hin habe ich den Wagen wieder abgeholt und dem Käufer den vollen Kaufpreis zurück erstattet und eine komplett neue Bremsanlage in Höhe von 3000,00€ verbaut.Im Kaufvertrag schrieb ich gar keinen Kilometerstand,habe also nichts zugesichert. ... Beim zweiten Verkauf hatte sich der Käufer auch wieder kurze Zeit beschwert das der Kilometerstand gefälscht wurde und die Klimaanlage defekt sei. ... Dann habe ich den Wagen noch ein letztes Mal verkauft, im Kaufvertrag schrieb ich "wird als Bastlerfahrzeug verkauft ohne Garantie und Gewährleistung/ Kilometerstand laut Tacho ca. 170TKM genauer Kilometerstand unbekannt".